Werk- und Betreuungsstätte Ottendorf Logo

Inklusive Hauswohngemeinschaft

Jeder Mensch hat das Recht, darüber zu entscheiden, wie, wo und mit wem er/ sie zusammenleben möchte. In der Hauswohngemeinschaft an der Hörn leben Menschen auch mit hohem Assistenzbedarf inklusiv mit Menschen ohne Assistenzbedarf zusammen. Voraussetzung für den Einzug in die Hauswohngemeinschaft ist für die Menschen mit Assistenzbedarf die Teilnahme an einer externen Beschäftigung (WfbM) oder tagesstrukturierenden Maßnahme (Tagesförderstätte). Das Wohnen in der ambulanten Wohngemeinschaft in Verbindung mit den externen Maßnahmen ist bis zum Lebensende möglich.

In der ambulanten Hauswohngemeinschaft wird den Mieter:innen ein soweit wie möglich selbstbestimmtes und selbstständiges Leben außerhalb einer Besonderen Wohnform und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

In der ambulanten Hauswohngemeinschaft an der Hörn wohnen 6 Menschen mit hohem Assistenzbedarf und 5 Menschen ohne Assistenzbedarf in einer inklusiven Gemeinschaft zusammen. Die jungen Menschen ohne Assistenzbedarf, in der Regel Studierende oder Auszubildende, leisten niederschwellige, kompensatorische Assistenzleistungen für ihre Mitbewohner:innen. Sie erhalten dafür ein Entgelt auf geringfügiger Basis ist sind bei der Werk- und Betreuungsstätte Ottendorf angestellt. So schaffen sie gemeinsam mit Fachkräften aus der Pflege und der Eingliederungshilfe unterstützende Rahmenbedingungen, innerhalb derer auch Menschen mit hohem Assistenzbedarf inklusiv leben können. Durch dieses Zusammenleben kommt es zu einer Erweiterung der Wahrnehmung der Lebenswelten des Gegenübers und zu einer selbstverständlichen, nachbarschaftlichen Inklusion durch Erweiterung des Erfahrungshorizontes, der Wahrnehmung, Werte und Haltungen.

Die ambulante Hauswohngemeinschaft ist im 1. Obergeschoss eines 5-geschossigen Gebäudes in der Kieler Innenstadt eingebunden. Zu den Räumlichkeiten zählen 11 Einzelapartments mit Nasszelle (4 davon sind rollstuhlgerechte Nasszellen) für Menschen mit und ohne Behinderung und Assistenzbedarf. Insbesondere die Bewegungsflächen in den Sanitärräumen (WC, Bad) der barrierefreien Apartments sind so gestaltet, dass Menschen mit Behinderungen diese möglichst selbstbestimmt und soweit möglich auch ohne fremde Hilfe dauerhaft nutzen können.

Zusätzlich sind ein großer Gemeinschaftsraum mit Küchenzeile für die Essensteilnahme und Begegnungen sowie ein Pflegebad vorhanden.
Der Sozialraum ist verkehrstechnisch erschlossen und hat eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben. Buslinien halten in der Nähe des Gebäudes. Das Zentrum von Kiel, der Bahnhof und das Hörnbad der Stadt Kiel sind in kurzer Zeit erreichbar. Bushaltestellen in der Umgebung sind barrierefrei gestaltet, so dass auch Rollstuhlfahrer:innen diese Haltestellen nutzen können. In Kiel sind wichtige Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten vorhanden.
Allgemeinmediziner und Apotheken liegen in unmittelbarer Umgebung. Fachärzte und Fachärztinnen sind mit dem Bus erreichbar.

Die Mieter:innen mit Assistenzbedarf sind unsere Auftraggeber:innen; sie stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Die Eltern, Angehörigen, Betreuer:innen und Leistungsträger sind unsere kompetenten Partner auf dem Weg zur bestmöglichen Förderung und Betreuung der Mieter:innen und bilden den individuellen Unterstützungskreis.
Wir sehen die Zusammenarbeit als einen partnerschaftlichen Prozess, in dem der Mensch mit Assistenzbedarf mit seinen Wünschen und Vorstellungen im Mittelpunkt steht.

Der Umgang miteinander soll geprägt sein von gegenseitigem Respekt und Vertrauen.
Durch die qualifizierte Assistenz kann sowohl im individuellen Kontakt als auch als gemeinschaftlich erbrachte Leistung der Ablöseprozess vom Elternhaus begleitet und unterstützt werden, eine eigene Identitätsfindung gefördert und eine Stärkung der individuellen Persönlichkeit angebahnt werden.

Der Arbeitsansatz und die Umsetzung sollen für alle Beteiligten transparent sein.